Ihr Anwalt für Betrugsfälle – kompetent schnelle Hilfe
- Sie haben eine Anzeige wegen Betruges erhalten?
- Sie wissen nicht, wie Sie sich nach einer Anzeige wegen Betruges verhalten sollen?
- Haben Sie etwas verkauft und nicht geliefert?
- Haben Sie falsche Angaben beim Verkauf einer Sache gemacht?
- Sie sind nicht sicher, ob überhaupt ein Betrug vorliegt?
Von Betrug spricht der Gesetzgeber, wenn man mittels Täuschungshandlung einen Irrtum erregt oder unterhält um sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Eines vorweg:
- Schon der Versuch des Betruges ist strafbar.
Mit anderen Worten: Sie werden auch bestraft, wenn Sie keinen Vermögensvorteil erlangen konnten (es aber angestrebt haben). - Betrug ist niemals straffrei.
- Betrug wird vom Gesetzgeber und den Verfolgungsbehörden konsequent verfolgt und bestraft.
Der relativ hohe Strafrahmen gebietet die frühzeitige Beauftragung eines in Betrugsdelikten erfahrenen und kompetenten Verteidigers.
Schon der
- einfache Betrug nach § 263 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Wird dagegen der Vorwurf des
- besonders schweren Betrugs (§ 263 Abs. 3 StGB) erhoben, droht im Regelfall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. In solchen Betrugsfällen ist daher auch bei Ersttätern eine Freiheitsstrafe der Regelfall!
- Gewerbsmäßiger Betrug liegt bei „wiederholter Tatbegehung“ vor. Ein gewerbsmäßiges Handeln kann also auch dann vorliegen, wenn staatliche Leistungen, wie zum Beispiel Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Hartz IV oder BAfÖG, erschlichen werden, weil durch den Betrug dann ungerechtfertigte Leistungen angestrebt werden.
War mehr als einer an der „Aktion“ beteiligt, dann ist das
- bandenmäßiger Betrug bis hin zum organisierten Betrug/organisiertes Verbrechen. Begeht ein Mitglied einer Bande einen Betrug gewerbsmäßig droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren.
Anwaltliche Tätigkeit ist in Betrugsfällen mehr als komplex und vielfältig. Wissen und Erfahrung ist hier der beste Streiter für Sie. Egal, ob Sie als Geschädigter getäuscht worden sind und gegen einen Betrüger vorgehen wollen oder ob man Ihnen selbst Betrug vorwirft und Sie sich hiergegen verteidigen wollen.
Vor allem meine langjährige Berufserfahrung, in welcher ich die gesamte Vielfalt im Bereich des Betrugsstrafrechts wie Strafbarkeit, Verteidigung, Rückabwicklung, Schadenersatz, Rückforderung und vieles mehr bereits für Betroffene erfolgreich vertreten habe, macht es mir möglich, auch Ihnen eine Vielzahl von individuellen Lösungswegen anzubieten.
Es gibt viele Wege. Und häufiger als Sie vielleicht glauben auch dort, wo man bereits in die Sackgasse geraten ist. Auf keinem Rechtsgebiet trifft mein Wahlspruch treffender zu:
„Das Leben ist ungerecht, aber denk dran: nicht immer zu Deinen Ungunsten.“
(John F. Kennedy (1917 – 63).
Schöpfen Sie aus meiner Erfahrung Vorteile.
Profitieren Sie von meiner Geschäftspraxis kurzfristiger Terminvergabe. Damit kann das, was Sie belastet, schnellstmöglich angegangen werden.
Planen Sie Zeit für die Besprechung ein, ich tue dies ebenfalls.
Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse selbstverständlich zur Verfügung.