Verteidiger im Strafrecht – Schnelle Termine – engagierte Hilfe
„Ohne meinen Anwalt sag ich nix.“
Gemäß § 137 StPO haben Sie das Recht, sich in jeder Phase des Verfahrens der Hilfe eines Rechtsanwaltes als Verteidiger zu bedienen. Ihr Verteidiger darf bei jeder Vernehmung durch die Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Gericht anwesend sein, sofern Sie als Beschuldiger vorgeladen werden. Und dies nicht ohne Grund.
Betroffene können eine realistische Einschätzung der durch geschulte Ermittlungsbeamte gestellten Fragen nur selten vornehmen. Dies ist auch verständlich, es bedarf aussagepsychologisches Rechtswissen, um gestellte Fragen auch hinterfragen zu können. Außerdem steht man bei Vorladungen oder Befragungen alleine und schon von daher extrem unter Druck. Eine von Ihnen abgegebene Erklärung könnte aber später nachteilig ausgelegt werden. Darum
Schweigen Sie!
Ein Schweigen kann weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht negativ bewertet werden.
Beauftragen Sie einen erfahrenen und engagierten Verteidiger, der Ihre Ermittlungsakte vor Ihrer Aussage einsehen kann. Denn Sie dürfen dies nicht tun.
Es liegt auf der Hand, dass die Planung der für Sie besten Verteidigungsstrategie erst nach Akteneinsicht vorgenommen werden kann. Ohne Verteidiger haben Sie diese Möglichkeit nicht!
Erst nach erfolgtem persönlichem Gespräch und nach Akteneinsicht sollte deshalb durch den Strafverteidiger eine inhaltliche Einlassung erfolgen. Nur unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken Ihres Ermittlungs- oder Strafverfahrens wird gewährleistet, dass wir für Sie das beste Ergebnis erzielen.
Seit über 20 Jahren bin ich als Strafverteidiger in Braunschweig in den folgenden Bereichen tätig:
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren,
- Jugendstrafrecht
- Durchsuchung / Vernehmung / Verhaftung
- Berufungs- und Revisionsverfahren
- Pflichtverteidigung
Bei folgenden Vorwürfen:
- Besitz / Verbreitung von Kinderpornografie / Schriften/Videos/Daten
- Sexualstrafrecht: Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung / Menschenhandel
- Betäubungsmittelgesetz: Verstoß gegen BtmG / Drogenhandel / Drogenbesitz
- Verkehrsstrafrecht: Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss / Fahrerflucht / Fahren ohne Führerschein / Fahrverbot / Medizinisch-psychologisches Gutachten
- Betrug / gewerbsmäßigen Betrug / schweren Betrug
- Körperverletzung, schwere Körperverletzung
- Wirtschaftsstrafrecht / Sozialbetrug
- Mord / Totschlag
- Zeugenbeistandschaft
Wir erörtern gemeinsam in einem vertraulichen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen.
“ Das Leben ist ungerecht, aber denk dran: Nicht immer zu Deinen Ungunsten.“
(John F. Kennedy, 1917 – 1963).
Schöpfen Sie aus meiner Erfahrung Ihre Vorteile.
Profitieren Sie von meiner Geschäftspraxis kurzfristiger Terminvergabe, damit das, was Sie belastet, schnellstmöglich angegangen werden kann.
Planen Sie Zeit für die Besprechung ein, ich tue dies ebenfalls.
Haben Sie keine Zeit für eine Besprechung, steht Ihnen für einen Erstkontakt auch meine eMail-Adresse selbstverständlich zur Verfügung.